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Deutscher Tischtennis-Bund - Generalsekretariat gibt bekannt: |
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Handlungsrichtlinie Klebekontrollen des DTTB-Schiedsrichterausschusses
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FrankfurtMain. Der DTTB-Schiedsrichterausschuss hat jetzt eine so genannte "Handlungsrichtlinie Klebekontrollen" herausgegeben. Hintergrund: Die ITTF schaffte am 25. Mai die Zulassung von Klebern ab und veröffentlichte mit Wirkung vom 30. Juli zudem eine neue Kleberegelung. Der DTTB-Hauptausschuss erließ auf dieser Grundlage am 31. August ergänzende Bestimmungen für den Bereich des DTTB. Zielstellung der gesamten neuen Kleberegelung ist das Verbannen flüchtiger Lösungsmittel aus dem Tischtennissport, um die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler zu schützen. Am kommenden Wochenende werden beim Top 48 der Schüler in Hude, der ersten Bundesveranstaltung im Nachwuchsbereich in dieser Spielzeit, die ersten Klebekontrollen auf Bundesebene durchgeführt.
Ausgangslage
Kernpunkte der neuen Regel im Bereich des DTTB sind:
- Durchführung von Kontrollen auf flüchtige Lösungsmittel ab 1. September 2007 im Nachwuchsbereich
- Durchführung von Kontrollen auf flüchtige Lösungsmittel ab 1. September 2008 im Erwachsenenbereich
- Kontrollen nur durch dafür von der zuständigen Stelle eingesetzte geprüfte Schiedsrichter
- Freiwillige Kontrollen möglichst vor Turnierbeginn oder vor einem Meisterschaftsspiel, bei positivem Befund einmalige Möglichkeit des Schlägerwechsels
- Kontrollen möglichst vor dem Spiel, bei positivem Befund einmalige Möglichkeit des Schlägerwechsels
- Kontrollen nach dem Spiel nur in begründeten Verdachtsmomenten nach Entscheidung des Oberschiedsrichters, bei positivem Befund Verlust dieses einen Spiels
Grundsätze für die Klebekontrollen
- Die Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt.
- Auswahl der zu testenden Schläger nach dem Zufallsprinzip durch den Oberschiedsrichter
- Die Kontrollen finden ausnahmslos im jeweiligen Spielraum (der Box), möglichst vor dem Einspielen, statt.
- Der betroffene Spieler muss den Test verfolgen.
- Ein negativ getesteter Schläger bleibt auf dem Spieltisch liegen, damit er nicht ausgewechselt werden kann.
- Ein positiv getesteter Schläger wird nicht konfisziert, er verbleibt beim Spieler bzw. muss ausgewechselt werden (nur ein neuer Schläger möglich).
Allgemeine Hinweise
- Wird ein Spieler beim Kleben ’erwischt’ **, ist dies kein Beweis für die Verwendung flüchtiger Lösungsmittel, genauso wenig wie ausströmender Klebergeruch am Schläger oder das Geräusch beim Schlagen.
- Lösungsmittel sind nicht nur in Klebern enthalten, sondern auch im Belag selbst, in Belagreinigern oder auch im Kantenband. All diese Dinge können zum positiven Test führen.
- Die Nutzung eines Schlägers, der positiv getestet wird, ist verboten, unabhängig davon, was zu dem Positivtest geführt hat.
(**Anmerkung: Wird ein Spieler in einem umschlossenen Raum beim Kleben erwischt, so kann dies nach wie vor eine Disqualifikation nach den bestehenden Regelungen nach sich ziehen.)
Kontrollen mit dem enez-Testgerät
- Gerät einschalten.
- Kalibrierung abwarten (ca. 2 Minuten) bis Anzeige ’ready to measure, insert racket’ erscheint.
- Schläger einlegen.
- Testvorgang 1 Minute, Gerät zeigt Countdown an.
- Der Test ist beendet, die Anzeige leuchtet grün (= negativer Test), der Text heißt ’racket passed, ok, clean’, das Testgerät ist sofort wieder einsetzbar.
- Der Test ist beendet, die Anzeige leuchtet rot (= positiver Test), der Text heißt ’Racket failed, VOCs present’, das Testgerät muss kurz entlüften und zeigt an, wann es wieder benutzt werden kann.
Frankfurt am Main, den 23. Oktober 2007
Michael Zwipp DTTB-Schiedsrichterausschuss |
Veröffentlicht auf der Homepage des DTTB vom 25.10.2007
(DW/26.10.07) |
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