Bildung und Teilhabe (BuT)
Gefördert wird die Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich. Die 15 Euro können für folgende Aktivitäten oder Gegenstände eingesetzt werden:
Kultur, wie zum Beispiel Theaterworkshops,
Musik, wie zum Beispiel außerschulischer Musikunterricht,
Sport, zum Beispiel in Sportvereinen,
die Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel Pfadfinder),
Erwerb oder Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen für diese Aktivitäten.
Statt für Mitgliedsbeiträge und Aufwendungen für Ferienfreizeiten kann der Betrag von 15 Euro monatlich auch für Ausrüstungsgegenstände eingesetzt werden. Diese können gekauft oder ausgeliehen werden.
Ausrüstungsgegenstände sind Dinge (zum Beispiel Fußball- oder Schlittschuhe, Tischtennisschläger oder Musikinstrumente), die benötigt werden, um an einem Angebot der soziokulturellen Teilhabe (Sport, Musik, Kultur, Freizeit) teilnehmen zu können.
Der jeweilige Ausrüstungsgegenstand muss unmittelbar für die Aktivität verwendet werden, an der das Kind teilnimmt.
Es muss sich um Gegenstände handeln, die nicht bereits zum Alltagsbedarf gehören. So sind schlichte Sportschuhe oder Regenjacken Teil des Alltagsbedarfs. Fußballschuhe hingegen können, sofern das Kind an einem entsprechenden Angebot teilnimmt, als Ausrüstungsgegenstand geltend gemacht werden.
Ausrüstungsgegenstände für andere Aktivitäten wie zum Beispiel Schulausflüge oder den Schulunterricht können dagegen nicht übernommen werden.
Quelle: hamburg.de
Nähere Informationen gibt es unter diesem Link.

